Zuwendungen für unverschuldet in Not geratene Privatpersonen

Seitens des Vorstandes der Bürgerstiftung wurden Zuwendungen und Hilfestellungen für unverschuldet in Not geratene Privatpersonen geleistet.

Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, gerade auch bei unverschuldet in Not geratenen Menschen, erfolgt hierüber verständlicherweise keine Berichterstattung in den Medien.

Hier arbeitet die Stiftung vertrauensvoll mit den Betroffenen und bei Bedarf auch mit den Behörden zusammen – auch um jedweden Missbrauch zu verhindern.