Zustiften

Zustiftungen sind im Gegensatz zu Spenden Zuweisungen zum Vermögen einer Stiftung. Aus diesem Grund müssen Zustiftungen bei der Überweisung oder Übergabe ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

Wenn auch Sie Zustifter werden möchten, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wenn auch Sie langfristig und nachhaltig etwas für Ihre Heimat tun wollen, so bedenken Sie die Bürgerstiftung in Ihrem Testament. Ihr Notar hilft Ihnen gerne weiter – oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Erträge aus dem Stiftungskapital können für die Realisierung der Projekte verwendet werden. Das Stiftungskapital bleibt in vollem Umfang erhalten.

Die Möglichkeit von Zustiftungen ist in der Satzung ausdrücklich vorgesehen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!