Steuer

Der Gesetzgeber hat 2007 das Spendenrecht vereinfacht und zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen deutlich verbessert. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Vereinheitlichung und Erhöhung des Spendenabzugs: seit 01.01.2007 bis zu 20 %
Das Finanzamt erkennt nun jährlich Spenden für gemeinnützige Zwecke von bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden fällt die bisherige Unterscheidung zwischen „gemeinnützig“ oder „mildtätig“ weg. Bislang konnten Spender maximal fünf Prozent ihrer Gesamteinkünfte steuerlich absetzen, wenn sie Geld an gemeinnützige Organisationen überwiesen. Bei Spenden für sogenannte mildtätige Zwecke waren bis zu zehn Prozent möglich. Die neue Regelung fällt deutlich großzügiger aus.